Bundesrat verabschiedet Postrechtsmodernisierungsgesetz
Kennzeichnungspflicht für Pakete ab Januar 2025
Laut neuem Postgesetz müssen Pakete in den Gewichtsstufen über 10 kg bis 20 kg sowie über 20 kg ab 1. Januar 2025 mit einem sichtbaren, verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für Pakete von Geschäftskunden ebenso wie für Pakete von Privatkunden, die in Postfilialen, Packstationen oder bei der Zustellkraft eingeliefert werden. Die Kennzeichnung für Privatkundenpakete wird von DHL vorgenommen. Geschäftskunden müssen Anpassungen in ihren Versandsystemen vornehmen.
Bang & Co bietet diverse unterschiedliche Lösungen zu Ermittlung des Paketgewichts an.
Waagen unter Bodenklappenfaltern
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Waagen in Rollbahnen intergiert
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Sortierung nach Gewichtsklasse
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Die Waagen können auch nachträglich in Bestandsanlagen implementiert werden können.